Modul 2: Humorallehre und Humoralmedizin

Seminar 2.4 Humoralmedizin und moderne Zivilisationskrankheiten

10.03. bis 11.03.2023

Vortragende:

Friedemann Garvelmann, Dr. med. univ. Gerhard Kögler

Schwerpunkte

  • Analyse der Zivilisationserkrankungen entsprechend ihrer humoralen Pathophysiologie
  • Zuordnung von pflanzlichen und anderen Arzneien zur jeweiligen Pathophysiologie
  • Kombination von humoralmedizinischen Therapien mit Medikamenten der konventionellen Medizin.

Auch „moderne“ Zivilisationskrankheiten, wie etwa arterielle Hypertonie, KHK, Herz- und Hirninfarkte, Gicht, Burnout-Syndrome können humoralmedizinisch interpretiert werden. Darauf aufbauend können v. a. präventive, aber adjuvant auch therapeutische und rehabilitative Maßnahmen aus dem breiten Spektrum der TEM konzipiert werden. Maßgebend für die humorale Betrachtungsweise ist aber auch hier nicht die Bezeichnung der Krankheit, sondern die individuelle humorale Pathophysiologie sowie die Befunde humoraler Diagnostik.

Viele der Zivilisationserkrankungen sind gut erforscht. So kennt man die gemeinsamen Wurzeln von Krebserkrankungen und Diabetes, die Zusammenhänge mit Ernährung und Bewegung sowie dies alles mit den Emotionen verknüpft ist. Diese modernen Erkenntnisse aus der Sicht der Humorallehre zu betrachten sind ein wichtiger Aspekt in der traditionellen Medizin.

Termin: 10.03. bis 11.03.2023

Vortragende: Friedemann Garvelmann, Dr. med. univ. Gerhard Kögler

Wochenendseminar: 16 UE

Kurszeiten: Freitag: 10.00 – 19.00 Uhr, Samstag: 09.00 – 18.00 Uhr

Ort: LifeAGEnts, 1130 Wien, Hietzinger Hauptstraße 120A/3, www.lifeagents.at

Kosten des Seminars: 495,00 €

Bitte nehmen Sie die Hotelbuchung für Wien selber vor

Schwerpunkte

  • Analyse der Zivilisationserkrankungen entsprechend ihrer humoralen Pathophysiologie
  • Zuordnung von pflanzlichen und anderen Arzneien zur jeweiligen Pathophysiologie
  • Kombination von humoralmedizinischen Therapien mit Medikamenten der konventionellen Medizin.

Vortragende

Friedemann Garvelmann

Dr. med. univ. Gerhard Kögler